Standesamtliche Trauung

 
Bevor man auf dem Standesamt die rechtsverbindliche Hochzeit begehen kann, bedarf es noch einige Vorbereitungen bzw. formelle Anträge und Unterlagen. Diese sind
 
  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

Es gilt zu beachten, dass die Abschrift in deutscher Sprache vorgelegt werden muss. Dies gilt insbesondere für Fälle, wo ein Partner nicht in Deutschland geboren wurde. Die Abschrift ist dann von einem vereidigten Übersetzer zu erstellen und von der Botschaft des jeweiligen Landes bestätigt werden.

Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Da die Bearbeitungsgebühren in solchen Fällen nicht einheitlich geregelt sind und beispielsweise Übersetzungen nach dem Zeitaufwand abgerechnet werden können, kann über die Höhe der Kosten keine Angaben gemacht werden.

Sofern beide Partner in Deutschland geboren sind, fallen die vorgenannten Übersetzungsgebühren weg. 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung

     Es ist zu beachten, dass die Kopie der Urkunden nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Zusätzliche Kosten können somit im Zusammenhang mit der Beschaffung dieser Unterlagen entstehen. Auch liegt die Gebührenhöhe im Ermessensspielraum des jeweiligen Standesamtes oder Ortes. 

Und so ist das Handling vor der standesamtlichen Trauung:

  • Das Paar meldet sich beim örtlichen Standesamt, wo einer der beiden Hochzeitswilligen seinen Haupt- oder Nebensitz hat , für einen Gesprächstermin an. 
  • In diesem Gespräch wird der Ort und der Termin der standesamtlichen Trauung festgelegt. Die Anmeldung auf Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trauungstermin durchgeführt werden. Beispiel: Ist der Trauungstermin für den 10.05. festgelegt, so ist die Anmeldung auf Eheschließung frühestens am 10.12.  des Vorjahres möglich.
  • Für die standesamtliche Trauung wird eine Gebühr erhoben, die nicht bundeseinheitlich festgelegt ist. Dies bedeutet dass jedes Standesamt die Höhe der Gebühren selber festlegen kann. Man kann in etwa einen Betrag von 40,000 EUR bis 60,00 EUR veranschlagen.
  • Zusätzliche Gebühren fallen auch an, wenn Sie in einem anderen Standesamt oder Ort heiraten möchten. Ebenso fallen zusätzliche Gebühren an, wenn die Hochzeit außerhalb der normalen Öffnungszeiten stattfinden soll.
  • Die Trauung wird in einem Stammbuch eingetragen. Für diese Eintragung wird eine Gebühr erhoben. Man sollte hier mit einer Gebühr von ca. 100 EUR kalkulieren.
  • Mit der Hochzeitsurkunde wird die Trauung bestätigt. Auch diese Urkunde ist mit einer Gebühr versehen, die in etwa 10,00 EUR beträgt.

Die vorgenannten Gebühren sind von ihrer Höhe etwas kalkulierbar. Jedoch sollten Sie auch die Kosten vor und nach der standesamtlichen Trauung nicht außer Acht lassen.

Vor der standesamtlichen Trauung fallen beispielsweise Kosten für die festliche Kleidung an. Soll dann in einem besonderen Fahrzeug (z. B. Oldtimer, Cabrio etc.) oder gar eine Pferdekutsche zum Ort der standesamtlichen Trauung vorgefahren werden, so fallen weitere Kosten an.

Ebenso sollten auch die Kosten für einen Sektempfang oder einem anschließenden Restaurantbesuch nicht außer Acht gelassen werden. Allein schon die ausgewählte Sektmarke nimmt Einfluss auf die Kosten des Sektempfanges.