Ablauf der standesamtliche Trauung

 
Die standesamtliche Trauung, die eine rechtmäßige Eheschließung bekundet, ist im Vergleich zur kirchlichen Trauung recht nüchtern und auch mit bis zu 30 Minuten recht kurz bemessen.
 
Eine standesamtliche Trauung ist bundesweit in etwa gleich und hat nachfolgenden Ablauf:
 
  • Das Hochzeitspaar und die Begleitpersonen nehmen im Trausaal des Standesamts Platz ein.
  • Der/Die Standesbeamte/-in nimmt zunächst die Personalien des Paares und der möglichen Trauzeugen auf. Es gibt jedoch seit dem 01.07.1998 keine Pflicht mehr für die standesamtliche Trauung Trauzeugen zu benennen.
  • Anschießend hält der/die Standesbeamte/-in eine Hochzeitsrede, die man im Vorfeld mit ein paar gezielte Infos zum Hochzeitspaar an den/die Standesbeamten/-in ergänzen und somit etwas persönlicher gestalten kann.
  • Anschließend wird mit der Frage ob das Hochzeitspaar die Ehe miteinander eingehen möchten zum eigentlichen Höhepunkt übergeleitet. Antwortet das Hochzeitspaar übereinstimmend mit JA folgt der Ringtausch mit Brautkuss.
  • Die standesamtliche Trauung wird mit dem Vorlesen des Ehebucheintrag durch den/die Standesbeamten/-in und der Unterschrift des Hochzeitpaares, der Trauzeugen sowie des/der Standesbeamten/-in beendet. Es ist zu beachten, dass der Ehepartner der durch die Eheschließung seinen Namen ändert die Unterschrift mit dem nunmehr geltenden Namen zu tätigen hat. 

Es gibt die Möglichkeit, dass in dem einen oder anderen Standesamt die Trauung durch Musik oder Einlagen noch etwas festlicher gestaltet werden kann. Dies sollte man im Gespräch mit dem/der Standesbeamten/-in erfragen und entsprechend abstimmen.